Geborgenheit im eigenen Heim
Kosten für ein Betreuungsmonat
(= 28 Tage)
Kosten insgesamt (Entgelt, Fahrt, Versicherung) | € 2.138,00 |
*abzüglich Förderung | € 550,00 |
abzüglich Pflegegeld | € 466,80 |
Eigenfinanzierung | € 1.121,20 |
Sollte der tatsächliche Betreuungsbedarf höher sein, als die derzeitige Pflegestufe, wird das Tagesentgelt angepasst.
Aufschläge:
Für eine zusätzliche Person im Haushalt: €5,- pro Tag.
Bei erhöhtem Pflegebedarf: €5,- pro Tag.
An folgenden 4 Feiertagen verdoppelt sich das Tagesentgeld der Betreuungskräfte:
Christtag (25.12.), Stefanitag (26.12.), Neujahr (1.1.) und Ostermontag.
Vermittlungsprovision: Einmalig €400,- / Betreuerin. Bei Kurzzeitbetreuung pauschal.
Austausch, Vertretung oder Ersatz der Betreuungskräfte ist gratis.
Verwaltungsgebühr: €240,- für jedes angefangende Folgejahr.
Kosten insgesammt (Entgelt, Fahrt, Versicherung) | € 2.278,00 |
*abzüglich Förderung | € 550,00 |
abzüglich Pflegegeld | € 700,10 |
Eigenfinanzierung | € 1.027,90 |
Sollte der tatsächliche Betreuungsbedarf höher sein, als die derzeitige Pflegestufe, wird das Tagesentgelt angepasst.
Aufschläge:
Für eine zusätzliche Person im Haushalt: €5,- pro Tag.
Bei erhöhtem Pflegebedarf: €5,- pro Tag.
An folgenden 4 Feiertagen verdoppelt sich das Tagesentgeld der Betreuungskräfte:
Christtag (25.12.), Stefanitag (26.12.), Neujahr (1.1.) und Ostermontag.
Vermittlungsprovision: Einmalig €400,- / Betreuerin. Bei Kurzzeitbetreuung pauschal.
Austausch, Vertretung oder Ersatz der Betreuungskräfte ist gratis.
Verwaltungsgebühr: €240,- für jedes angefangende Folgejahr.
Kosten insgesammt (Entgelt, Fahrt, Versicherung) | € 2.278,00 |
*abzüglich Förderung | € 550,00 |
abzüglich Pflegegeld | € 951,00 |
Eigenfinanzierung | € 777,00 |
Sollte der tatsächliche Betreuungsbedarf höher sein, als die derzeitige Pflegestufe, wird das Tagesentgelt angepasst.
Aufschläge:
Für eine zusätzliche Person im Haushalt: €5,- pro Tag.
Bei erhöhtem Pflegebedarf: €5,- pro Tag.
An folgenden 4 Feiertagen verdoppelt sich das Tagesentgeld der Betreuungskräfte:
Christtag (25.12.), Stefanitag (26.12.), Neujahr (1.1.) und Ostermontag.
Vermittlungsprovision: Einmalig €400,- / Betreuerin. Bei Kurzzeitbetreuung pauschal.
Austausch, Vertretung oder Ersatz der Betreuungskräfte ist gratis.
Verwaltungsgebühr: €240,- für jedes angefangende Folgejahr.
Kosten insgesammt (Entgelt, Fahrt, Versicherung) | € 2.418,00 |
*abzüglich Förderung | € 550,00 |
abzüglich Pflegegeld | € 1.327,90 |
Eigenfinanzierung | € 540,10 |
Sollte der tatsächliche Betreuungsbedarf höher sein, als die derzeitige Pflegestufe, wird das Tagesentgelt angepasst.
Aufschläge:
Für eine zusätzliche Person im Haushalt: €5,- pro Tag.
Bei erhöhtem Pflegebedarf: €5,- pro Tag.
An folgenden 4 Feiertagen verdoppelt sich das Tagesentgeld der Betreuungskräfte:
Christtag (25.12.), Stefanitag (26.12.), Neujahr (1.1.) und Ostermontag.
Vermittlungsprovision: Einmalig €400,- / Betreuerin. Bei Kurzzeitbetreuung pauschal.
Austausch, Vertretung oder Ersatz der Betreuungskräfte ist gratis.
Verwaltungsgebühr: €240,- für jedes angefangende Folgejahr.
abhängig von der Pflegestufe
Kosten insgesammt (Entgelt, Fahrt, Versicherung) | € 2.418,– bis € 2.698,– |
*abzüglich Förderung | € 550,– |
abzüglich Pflegegeld | abhängig der Pflegestufe |
Eigenfinanzierung | lt. Angebot |
Sollte der tatsächliche Betreuungsbedarf höher sein, als die derzeitige Pflegestufe, wird das Tagesentgelt angepasst.
Aufschläge:
Für eine zusätzliche Person im Haushalt: €5,- pro Tag.
Bei erhöhtem Pflegebedarf: €5,- pro Tag.
An folgenden 4 Feiertagen verdoppelt sich das Tagesentgeld der Betreuungskräfte:
Christtag (25.12.), Stefanitag (26.12.), Neujahr (1.1.) und Ostermontag.
Vermittlungsprovision: Einmalig €400,- / Betreuerin. Bei Kurzzeitbetreuung pauschal.
Austausch, Vertretung oder Ersatz der Betreuungskräfte ist gratis.
Verwaltungsgebühr: €240,- für jedes angefangende Folgejahr.
*Förderung:
€550,- pro Monat ab Pflegestufe 3
In NÖ werden bei einer diagnostizierten Demenzerkrankung auch die Pflegestufen 1 + 2 weiterhin gefördert.
Die Förderung kann gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Einkommen der betreuungsbedürftigen Person € 2.500,- nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Peron um € 400,-. Für eine behinderte unterhaltsberechtigte Person um € 600,-.
Der Förderungsantrag wird beim Erstgespräch gemeinsam ausgefüllt und zum Abschicken mitgegeben.
Die Pflegegeldstufen im Überblick:
Stufe 1 Pflegeaufwand über 65 Stunden |
€ 162,50 |
Stufe 2 Pflegeaufwand über 95 Stunden |
€ 299,60 |
Stufe 3 Pflegeaufwand über 120 Stunden |
€ 466,80 |
Stufe 4 Pflegeaufwand über 160 Stunden | € 700,10 |
Stufe 5 über 180 Stunden dauernde Bereitschaft | € 951,00 |
Stufe 6 über 180 Stunden + zeitlich unkoordinierte Betreuungsmaßnahmen |
€ 1.327,90 |
Stufe 7 über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit | € 1.745,10 |